en das Recht, politisch informiert zu werden, ohne das Provider oder wer auch immer für Sie entscheiden, was Sie wissen sollen. (Bundesverfassung Art. 16 Abs. 3 - Jede Person hat das Recht, Informationen frei zu empfangen, aus allgemein zugänglichen Quellen zu beschaffen und zu verbreiten.) Dies ist ein Mail in politischem, nicht wirtschaftlichem Interesse und untersteht nicht dem Spam-Gesetz. In der Schweiz verstossen alle gegen verschiedene Gesetze, je nach den Umständen des Falls, die zu Unrecht E-Mails blockieren oder dazu beitragen, E-Mails blockieren zu lassen. You have the right to be politically informed without providers or anyone else deciding for you what you should know. (Federal Constitution Art. 16 Para. 3 – Everyone has the right to receive information freely, obtain it from publicly accessible sources, and disseminate it.) This is an email in political, non-commercial interest and is not subject to anti-spam laws. In Switzerland, anyone who unlawfully blocks emails or contributes to blocking emails is violating various laws, depending on the circumstances of the case. Relevante gesetzliche Grundlagen sind: 1. Fernmeldegesetz (FMG, SR 784.10) Art. 28 Abs. 1 FMG: Telekommunikationsanbieter sind verpflichtet, ihre Dienste diskriminierungsfrei anzubieten. Art. 28 Abs. 2 FMG: Die Anbieter dürfen nur aufgrund einer gesetzlichen Grundlage oder einer gerichtlichen Anordnung den Kommunikationsverkehr einschränken. Möglicher Verstoss: Wenn ein Provider ohne rechtliche Grundlage oder technische Notwendigkeit E-Mails blockiert, könnte dies als unzulässige Diskriminierung oder Beeinträchtigung der Kommunikation ausgelegt werden. 2. Datenschutzgesetz (DSG, SR 235.1) Art. 12 DSG: Die widerrechtliche Bearbeitung von personenbezogenen Daten ist verboten. Möglicher Verstoss: Wenn ein Provider fälschlicherweise E-Mails als Spam markiert und nicht zustellt, könnte dies eine unzulässige Einschränkung des Informationsflusses oder eine unerlaubte Datenbearbeitung sein. 3. Obligationenrecht (OR, SR 220) – Vertragsrecht Wenn ein Nutzer für eine E-Mail-Dienstleistung bezahlt und der Provider zu Unrecht Nachrichten blockiert, könnte dies als Vertragsverletzung (Art. 97 OR) gewertet werden. 4. Strafgesetzbuch (StGB, SR 311.0) Art. 143bis StGB (Unbefugte Datenbeschaffung) oder Art. 179septies StGB (Unbefugtes Eindringen in ein Datenübertragungssystem) könnten in extremen Fällen zur Anwendung kommen, wenn ein Provider gezielt und absichtlich E-Mails zurückhält oder manipuliert. Mögliche Konsequenzen für den Provider Aufsichtsrechtliche Maßnahmen durch das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM). Schadenersatzforderungen durch betroffene Kunden. Mögliche strafrechtliche Konsequenzen bei vorsätzlichem Eingriff in die elektronische Kommunikation. Was kann ein Nutzer, der unsere Mails nicht bekommt, tun? - Den Provider direkt kontaktieren und eine Erklärung inkl. Entsperrung der E-Mails fordern. - Eine Beschwerde beim BAKOM einreichen. - Falls ein wirtschaftlicher Schaden entsteht, rechtliche Schritte (z. B. Zivilklage) mit Schadenersatz prüfen. - Senden Sie uns ein Mail an: service [a] wirbestimmen.chGemeinsam - Wir bestimmen - Abstimmung und mehr"news@wirbestimmen.ch" undefinedpfeifferj@archlinux.ch pfeifferj@archlinux.ch‰ ‚Ù@